77 Jahre Grundgesetz: Die Entstehungsgeschichte der deutschen Verfassung
Wichtige Fakten
- • Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet.
- • Es enthält Grundrechte und die Organisation des Staates.
- • Änderungen erfordern Zweidrittelmehrheit, mit Ewigkeitsgarantie.
- • Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung.
Entstehung des Grundgesetzes
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands in Besatzungszonen wuchs der Ost-West-Konflikt. Die westlichen Alliierten beauftragten 1948 die Ministerpräsidenten der westlichen Bundesländer, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Der Parlamentarische Rat tagte ab September 1948 in Bonn und verabschiedete das Grundgesetz am 8. Mai 1949. Am 23. Mai 1949 wurde es unterzeichnet und trat in Kraft, womit die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde.
Inhalt und Besonderheiten
Das Grundgesetz umfasst die Grundrechte (Artikel 1-19), wobei Artikel 1 die Menschenwürde als unantastbar erklärt, und den Staatsaufbau (Artikel 20) mit den Prinzipien Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Gewaltenteilung. Es enthält Staatszielbestimmungen wie Sozialstaat und Umweltschutz. Eine Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit, wobei die Ewigkeitsgarantie (Artikel 79 Absatz 3) die Grundprinzipien schützt.
Vom Provisorium zur gesamtdeutschen Verfassung
Das Grundgesetz wurde bewusst als Provisorium bezeichnet, um die Wiedervereinigung nicht zu erschweren. Nach dem Beitritt der DDR 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung. Der letzte Artikel 146 erlaubt grundsätzlich eine neue Verfassung, aber das Grundgesetz ist seit der Wiedervereinigung kein Provisorium mehr.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.