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Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Betreiber von 'Indymedia linksunten' für rechtswidrig.
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Datenträgern im Jahr 2023 wurden als unverhältnismäßig bewertet.
Die Plattform wurde 2017 vom Bundesinnenministerium verboten mit der Begründung, dass sie zu Gewalt aufrufe.
Die Existenz einer für die Ermittlungen relevanten Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Kosten der Verfahren gegen 'Indymedia linksunten' trägt die Staatskasse.
Die Ermittlungen betrafen fünf Personen aus Freiburg und einen Radiojournalisten.
Das Bundesverfassungsgericht entschied ebenfalls, dass die Durchsuchungen rechtswidrig waren.
"Es ist zu erwarten, dass die juristischen Streitigkeiten bezüglich 'Indymedia linksunten' nun endgültig abgeschlossen sind, da das Landgericht Karlsruhe die Ermittlungen und damit verbundenen Maßnahmen als rechtswidrig angesehen hat."