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Karlsruher Landgericht erklärt erneute Ermittlungen gegen 'Indymedia linksunten' für rechtswidrig
Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Betreiber von 'Indymedia linksunten' für rechtswidrig.
Wichtige Fakten
- • Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Betreiber von 'Indymedia linksunten' für rechtswidrig.
- • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Datenträgern im Jahr 2023 wurden als unverhältnismäßig bewertet.
- • Die Plattform wurde 2017 vom Bundesinnenministerium verboten mit der Begründung, dass sie zu Gewalt aufrufe.
- • Die Existenz einer für die Ermittlungen relevanten Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden.
- • Die Kosten der Verfahren gegen 'Indymedia linksunten' trägt die Staatskasse.
- • Die Ermittlungen betrafen fünf Personen aus Freiburg und einen Radiojournalisten.
- • Das Bundesverfassungsgericht entschied ebenfalls, dass die Durchsuchungen rechtswidrig waren.
Das Landgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die erneuten Ermittlungen gegen mutmaßliche Betreiber der Plattform 'Indymedia linksunten' im Jahr 2023 rechtswidrig waren. Diese Ermittlungen wurden nach der Veröffentlichung eines Archivs der 2017 verbotenen Plattform eingeleitet und richteten sich gegen fünf Personen aus Freiburg sowie einen Radiojournalisten. Letzterer hatte in seinem Artikel einen Link zu dem Archiv gesetzt, was ebenfalls Ermittlungen auslöste. Laut Beschluss waren die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen unverhältnismäßig. Der Versuch, die Existenz einer organisierten Vereinigung zu beweisen, blieb erfolglos, wie bereits frühere Verfahren gezeigt hatten. Entsprechend müssen die Prozesskosten von der Staatskasse getragen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen.
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