Thema: Herstellerpflichten

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Donnerstag, 15. Januar 2026
Politik 15.01.2026, 15:01
15.01.2026, 16:13
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Recht auf Reparatur: Entwurf verpflichtet Hersteller zu Ersatzteilen und Reparaturen über Jahre

Das Bundesverbraucherministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" vorgelegt.

Hersteller bestimmter elektronischer Produkte müssen Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anbieten und Ersatzteile vorrätig halten.

Für Waschmaschinen und Wäschetrockner ist eine Verfügbarkeit von Ersatzteilen von mindestens zehn Jahren nach Produktionsende vorgesehen.

Für Smartphones müssen alle Teile des Geräts nach Einstellung der Produktion eines Modells mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein.

Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, soll ab Ende Juli (Stichtag: 31. Juli) gelten und gilt auch für bereits zuvor gekaufte Geräte.

Verschärfte Vorgaben zur Herstellung (z. B. reparaturfreundliche Konstruktion) und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist betreffen vorrangig Geräte, die ab dem Stichtag gekauft werden.

Wenn sich ein Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen ein kostenfreies Ersatzgerät und für eine kostenfreie Reparatur entscheidet, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Die EU-Richtlinie nennt konkret zahlreiche betroffene Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets (inkl. Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.

Sowohl in der EU-Richtlinie als auch im Entwurf des Justiz- bzw. Verbraucherministeriums ist vorgesehen, dass Ersatzteilpreise nicht so hoch sein dürfen, dass sie eine Reparatur unattraktiv machen.

Das Bundesjustizministerium äußerte sich zuversichtlich, das Gesetz rechtzeitig zu beschließen.

Ausblick

"Der Grundtenor bleibt unverändert: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen langfristig mehr Reparaturmöglichkeiten erhalten und Hersteller müssen ihre Lieferketten so ausrichten, dass Ersatzteile jahrelang verfügbar sind. Praktische Fragen — etwa die genaue Definition eines "angemessenen Preises", Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen sowie die Umsetzungspflichten für Hersteller — müssen noch konkretisiert werden. Da das Ministerium zuversichtlich ist, dass die Übergangsfrist eingehalten wird, sollten betroffene Hersteller und Reparaturdienste nun ihre Versorgung mit Ersatzteilen und entsprechende Serviceangebote vorbereiten."