Teilen:
Politik 15.01.2026, 15:01 Aktualisiert: 15.01.2026, 16:13

Recht auf Reparatur: Entwurf verpflichtet Hersteller zu Ersatzteilen und Reparaturen über Jahre

Das Bundesverbraucherministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" vorgelegt.

Wichtige Fakten

  • Das Bundesverbraucherministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" vorgelegt.
  • Hersteller bestimmter elektronischer Produkte müssen Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anbieten und Ersatzteile vorrätig halten.
  • Für Waschmaschinen und Wäschetrockner ist eine Verfügbarkeit von Ersatzteilen von mindestens zehn Jahren nach Produktionsende vorgesehen.
  • Für Smartphones müssen alle Teile des Geräts nach Einstellung der Produktion eines Modells mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein.
  • Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, soll ab Ende Juli (Stichtag: 31. Juli) gelten und gilt auch für bereits zuvor gekaufte Geräte.
  • Verschärfte Vorgaben zur Herstellung (z. B. reparaturfreundliche Konstruktion) und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist betreffen vorrangig Geräte, die ab dem Stichtag gekauft werden.
  • Wenn sich ein Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen ein kostenfreies Ersatzgerät und für eine kostenfreie Reparatur entscheidet, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.
  • Die EU-Richtlinie nennt konkret zahlreiche betroffene Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets (inkl. Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.
  • Sowohl in der EU-Richtlinie als auch im Entwurf des Justiz- bzw. Verbraucherministeriums ist vorgesehen, dass Ersatzteilpreise nicht so hoch sein dürfen, dass sie eine Reparatur unattraktiv machen.
  • Das Bundesjustizministerium äußerte sich zuversichtlich, das Gesetz rechtzeitig zu beschließen.
Das Bundesverbraucherministerium hat einen Gesetzentwurf für ein "Recht auf Reparatur" vorgestellt, mit dem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dem Entwurf zufolge müssen Hersteller bestimmter Elektronikprodukte Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anbieten und relevante Ersatzteile vorhalten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner ist eine Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens zehn Jahren nach Produktionsende vorgesehen; für Smartphones müssen alle Bauteile eines Modells mindestens sieben Jahre nach Einstellung der Produktion verfügbar bleiben. Die Verpflichtung, Reparaturen zu ermöglichen und Teile bereitzustellen, gilt unabhängig von einer vorhandenen Produktgarantie. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu verlangen, soll ab dem Stichtag Ende Juli (31. Juli) gelten und betrifft auch bereits zuvor gekaufte Geräte. Dagegen greifen strengere Herstellungspflichten (z. B. reparaturfreundliche Konstruktion wie tauschbare Akkus) und die verlängerte Gewährleistungsregelung überwiegend für Geräte, die ab diesem Datum gekauft werden. Entscheidet sich ein Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen einen kostenfreien Austausch und für eine kostenfreie Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre. Die EU-Richtlinie nennt eine Reihe betroffener Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte sowie Mobiltelefone, Tablets (inkl. Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes. Sowohl in der Richtlinie als auch im Gesetzesentwurf ist verankert, dass Ersatzteilpreise nicht so hoch angesetzt werden dürfen, dass sie Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Reparatur abhalten. Das Bundesjustizministerium zeigte sich zuversichtlich, das Gesetz rechtzeitig zu beschließen. Noch offen bleiben Detailfragen zur konkreten Umsetzung, zur Überwachung und zu Sanktionen bei Verstößen. Hersteller und Reparaturdienste sollten sich aber bereits jetzt auf die veränderten Pflichten — insbesondere die langfristige Bevorratung von Ersatzteilen — einstellen.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.