Thema: KLM

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Donnerstag, 15. Januar 2026
Politik 15.01.2026, 15:09
15.01.2026, 16:13
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EuGH: Fluggesellschaften müssen Vermittlungsgebühren bei Annullierungen erstatten

Der Europäische Gerichtshof entschied am 15.01.2026 (Az. C-45/24), dass Fluggesellschaften bei Annullierungen auch Vermittlungsgebühren von Buchungsportalen an Reisende zurückzahlen müssen.

Auslöser war ein Fall mehrerer österreichischer Reisender, die über das Portal Opodo KLM-Tickets von Wien nach Lima gebucht hatten (Gesamtpreis: rund 2.050 Euro).

KLM erstattete etwa 1.950 Euro, zog aber die knapp 100 Euro Vermittlungsgebühr von Opodo ein.

Der EuGH stellte klar, dass es unerheblich ist, ob die Airline die genaue Höhe der Gebühr kennt; Vermittlungsgebühren seien ein unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises und den Airlines bekannt bzw. zugerechnet.

Mit dem Urteil werden die Rechte von Fluggästen in der EU gestärkt; Airlines sind zur vollständigen Rückzahlung gezahlter Beträge bei Annullierungen verpflichtet.

Ausblick

"Fluggäste können künftig vollständige Rückerstattungen inklusive Vermittlungsgebühren von der Fluggesellschaft verlangen. Airlines müssen ihre Erstattungsprozesse anpassen, um Zahlungen an Kunden vollständig abzuwickeln. Buchungsportale könnten als Folge ihre Gebührenstruktur und Transparenz verbessern. Reisende sollten bei gestrichenen Flügen konsequent die vollständige Erstattung einfordern; bei Ablehnung können sie sich auf das EuGH-Urteil (Az. C-45/24) berufen."