Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
EuGH urteilte am 17. März 2026: Kündigung wegen Kirchenaustritt kann diskriminierend sein.
Kirchenmitgliedschaft muss für konkrete Tätigkeit wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sein.
Fall betrifft Sozialpädagogin beim Sozialdienst Katholischer Frauen in Wiesbaden, Hessen.
Bundesarbeitsgericht muss nun konkreten Fall nach EuGH-Kriterien entscheiden.
Urteil setzt Maßstäbe für kirchliche Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU.
"Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern bei kirchlichen Arbeitgebern und wird voraussichtlich zu einer strengeren Prüfung von Kündigungen nach Kirchenaustritten führen, wobei eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erwartet wird."