Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Das Kritis-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in kritischen Sektoren zu besseren Schutzmaßnahmen.
Betreiber müssen ihre Anlagen registrieren und regelmäßig Risikoanalysen sowie Resilienzpläne erstellen.
Das Gesetz setzt die EU-CER-Richtlinie in nationales Recht um.
Es enthält Maßnahmen wie technische Sicherungen und die Sicherung von Lieferketten.
Kritik kommt vom Deutschen Städtetag und der Grünen-Fraktion.
Der Schwellenwert zur Einordnung als kritische Infrastruktur ist 500.000 Einwohner.
Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeldet werden.
Öffentliche Informationen über die Infrastruktur sollen eingeschränkt werden, um Schutz zu gewährleisten.
Eine Ausnahme ermöglicht Bundesländern, eigene Kriterien für kritische Infrastrukturen festzulegen.
"Das Gesetz bietet einen einheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur und könnte nach weiteren Evaluierungen und politischem Druck angepasst werden. Bisherige Kritikpunkte müssen weiterhin beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung auf Landesebene."
"Kurzfristig bleibt die Lage angespannt: Bei anhaltender Kälte sind weitere (auch ungeplante) Stromabschaltungen möglich, während die Regierung binnen 24 Stunden zusätzliche Maßnahmen – vor allem beim Stromimport und der Nutzung von Notstrom – vorlegen soll. Mittelfristig wird eine Entspannung frühestens ab März erwartet, sofern Wetter und Solarstromerzeugung die Netzstabilität verbessern und zusätzliche westliche Unterstützung greift."