Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
EuGH: Deutsche Kürzungen für Dublin-Fälle verstoßen gegen EU-Recht.
Geklagt hatte ein afghanischer Asylbewerber, für den Rumänien zuständig ist.
Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Kommunikation müssen gewährt werden.
Verschärfung 2024 mit kompletten Leistungsentzügen ist laut EuGH unzulässig.
Ab 12. Juni ersetzt GEAS die Aufnahmerichtlinie, Mindeststandard bleibt.
"Das Urteil erzwingt eine Neuregelung des deutschen Asylbewerberleistungsgesetzes und setzt Maßstäbe für künftige EU-Asylvorschriften."