Thema: Meeresschutz

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Samstag, 17. Januar 2026
Klima 17.01.2026, 04:54
17.01.2026, 16:08
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UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) tritt in Kraft: Rechtsrahmen steht, konkrete Schutzmaßnahmen müssen folgen

Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) ist am 17.01.2026 in Kraft getreten und schafft erstmals eine von vielen Staaten mitgetragene völkerrechtliche Grundlage für Schutz und nachhaltige Nutzung der Hohen See.

Zur Hohen See zählen Meeresgebiete jenseits von 200 Seemeilen vor den Küsten; sie umfassen fast zwei Drittel der weltweiten Meeresflächen.

Voraussetzung für das Inkrafttreten waren mindestens 60 Ratifikationen; bis zum Inkrafttreten haben mehr als 80 Staaten ratifiziert (Tagesschau, Stand: 17.01.2026).

Deutschland hat bislang nicht ratifiziert; die dafür nötigen zwei Gesetzentwürfe sind jedoch bereits beschlossen (Tagesschau).

Das Abkommen ermöglicht die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See und verpflichtet zu Umweltverträglichkeitsprüfungen vor geplanten Aktivitäten.

Es regelt zudem die gerechte Nutzung genetischer Ressourcen der Hohen See, etwa mit Blick auf mögliche Medikamentenentwicklungen.

Fachleute betonen, dass es zum Start weder ausgewiesene Schutzgebiete noch konkrete Nutzungsregeln gibt; Wirksamkeit und Durchsetzung hängen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz sowie der Zusammenarbeit mit bestehenden Zuständigkeiten (u.a. Schifffahrt, Tiefseebergbau, Fischerei) ab (Tagesschau).

Als praktischer Engpass gilt auch die Überwachung und wissenschaftliche Kontrolle künftiger Hochsee-Schutzgebiete, die auf Hoher See deutlich schwieriger ist als an Land (Tagesschau).

Die Idee für einen völkerrechtlich bindenden Hochseevertrag existiert seit über 20 Jahren; unter dem UN-Dach wurde der Name BBNJ bereits 2003 etabliert (Tagesschau).

Die Hochsee gilt als wichtiger Lebensraum und spielt durch Strömungen und CO2-Aufnahme eine bedeutende Rolle für das Klima (Tagesschau).

Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück weist darauf hin, dass Nicht-Vertragsstaaten rechtlich nicht gebunden sind; zugleich wird erwartet, dass Völkerrecht häufig auch von Nicht-Vertragsstaaten beachtet wird (Tagesschau).

Ausblick

"Mit dem Inkrafttreten steht zunächst der Rechtsrahmen. Ob der Ozeanschutz messbar vorankommt, entscheidet sich in den nächsten Schritten: der Handlungsfähigkeit der Vertragsstaatenkonferenz, der Abstimmung mit bestehenden internationalen Organisationen (Schifffahrt, Tiefseebergbau, Fischerei) sowie der Finanzierung und praktischen Überwachung künftiger Schutzgebiete. Zudem bleibt offen, wie stark sich Staaten ohne Ratifikation an entstehende Regeln halten und ob wichtige Akteure – darunter Deutschland – zeitnah beitreten."