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Klima 17.01.2026, 04:54 Aktualisiert: 17.01.2026, 16:08

UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) tritt in Kraft: Rechtsrahmen steht, konkrete Schutzmaßnahmen müssen folgen

Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) ist am 17.01.2026 in Kraft getreten und schafft erstmals eine von vielen Staaten mitgetragene völkerrechtliche Grundlage für Schutz und nachhaltige Nutzung der Hohen See.

Wichtige Fakten

  • Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) ist am 17.01.2026 in Kraft getreten und schafft erstmals eine von vielen Staaten mitgetragene völkerrechtliche Grundlage für Schutz und nachhaltige Nutzung der Hohen See.
  • Zur Hohen See zählen Meeresgebiete jenseits von 200 Seemeilen vor den Küsten; sie umfassen fast zwei Drittel der weltweiten Meeresflächen.
  • Voraussetzung für das Inkrafttreten waren mindestens 60 Ratifikationen; bis zum Inkrafttreten haben mehr als 80 Staaten ratifiziert (Tagesschau, Stand: 17.01.2026).
  • Deutschland hat bislang nicht ratifiziert; die dafür nötigen zwei Gesetzentwürfe sind jedoch bereits beschlossen (Tagesschau).
  • Das Abkommen ermöglicht die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See und verpflichtet zu Umweltverträglichkeitsprüfungen vor geplanten Aktivitäten.
  • Es regelt zudem die gerechte Nutzung genetischer Ressourcen der Hohen See, etwa mit Blick auf mögliche Medikamentenentwicklungen.
  • Fachleute betonen, dass es zum Start weder ausgewiesene Schutzgebiete noch konkrete Nutzungsregeln gibt; Wirksamkeit und Durchsetzung hängen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz sowie der Zusammenarbeit mit bestehenden Zuständigkeiten (u.a. Schifffahrt, Tiefseebergbau, Fischerei) ab (Tagesschau).
  • Als praktischer Engpass gilt auch die Überwachung und wissenschaftliche Kontrolle künftiger Hochsee-Schutzgebiete, die auf Hoher See deutlich schwieriger ist als an Land (Tagesschau).
  • Die Idee für einen völkerrechtlich bindenden Hochseevertrag existiert seit über 20 Jahren; unter dem UN-Dach wurde der Name BBNJ bereits 2003 etabliert (Tagesschau).
  • Die Hochsee gilt als wichtiger Lebensraum und spielt durch Strömungen und CO2-Aufnahme eine bedeutende Rolle für das Klima (Tagesschau).
  • Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück weist darauf hin, dass Nicht-Vertragsstaaten rechtlich nicht gebunden sind; zugleich wird erwartet, dass Völkerrecht häufig auch von Nicht-Vertragsstaaten beachtet wird (Tagesschau).
Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) ist am 17. Januar 2026 in Kraft getreten und etabliert erstmals einen von vielen Staaten getragenen völkerrechtlichen Rahmen, um die Artenvielfalt in internationalen Gewässern zu schützen und die Nutzung der Hohen See nachhaltiger zu regeln. Zur Hohen See zählen Meeresgebiete mehr als 200 Seemeilen vor den Küsten – fast zwei Drittel der weltweiten Meeresflächen. Nach Angaben der Tagesschau haben inzwischen mehr als 80 Staaten ratifiziert; Deutschland gehört bislang nicht dazu, auch wenn die dafür nötigen zwei Gesetzentwürfe bereits beschlossen sind. Inhaltlich schafft das Abkommen die Grundlage, Meeresschutzgebiete auf Hoher See auszuweisen, schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen vor geplanten Aktivitäten vor und soll eine gerechtere Nutzung genetischer Ressourcen ermöglichen – etwa wenn aus Hochsee-Organismen später Medikamente entwickelt werden. Fachleute betonen jedoch, dass mit dem Inkrafttreten zunächst vor allem der Rahmen steht: Konkrete Schutzgebiete, Nutzungsregeln und deren Überwachung müssen erst beschlossen und dauerhaft wissenschaftlich überprüft werden. Entscheidend wird zudem, wie gut die neuen Strukturen mit bestehenden internationalen Zuständigkeiten etwa für Schifffahrt, Fischerei und Tiefseebergbau zusammenarbeiten, und wie groß die Wirkung gegenüber Staaten bleibt, die das Abkommen nicht ratifiziert haben.

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