Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen.
Der Button gilt für Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht.
Ein zweistufiger Prozess soll versehentliche Stornierungen vermeiden.
Verbraucherzentralen begrüßen mehr Komfort und Transparenz.
Handelsverband warnt vor Bürokratielasten und Abmahngefahr.
"Das Gesetz stärkt den Verbraucherschutz, könnte aber kleine Händler belasten."
"Der Online-Lebensmittelhandel in Deutschland zeigt weiterhin großes Wachstumspotenzial. Durch die Bequemlichkeit und Zeitersparnis, die der digitale Einkauf bietet, wird erwartet, dass mehr Menschen diesen Service nutzen. Trotz des starken Wachstums bleibt der Marktanteil vergleichsweise niedrig, was weiteres Entwicklungspotenzial bietet."