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Recht auf Reparatur gilt ab 31. Juli 2026 für größere Haushaltsgeräte, E-Bikes, Smartphones.
Hersteller müssen Ersatzteile bis zehn Jahre nach Produktionsende bereitstellen.
Reparatur verlängert Gewährleistung um ein Jahr.
Verbraucher sollen jährlich zwölf Milliarden Euro sparen.
DIHK warnt vor Wettbewerbsnachteilen durch Direktimporte aus Drittländern.
"Die EU-Verordnung könnte die Reparaturbranche stärken, aber Wettbewerbsverzerrungen durch günstige Importe bleiben eine Herausforderung."
"Der Grundtenor bleibt unverändert: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen langfristig mehr Reparaturmöglichkeiten erhalten und Hersteller müssen ihre Lieferketten so ausrichten, dass Ersatzteile jahrelang verfügbar sind. Praktische Fragen — etwa die genaue Definition eines "angemessenen Preises", Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen sowie die Umsetzungspflichten für Hersteller — müssen noch konkretisiert werden. Da das Ministerium zuversichtlich ist, dass die Übergangsfrist eingehalten wird, sollten betroffene Hersteller und Reparaturdienste nun ihre Versorgung mit Ersatzteilen und entsprechende Serviceangebote vorbereiten."