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Blinde Frau wurde in Reha-Klinik nicht aufgenommen.
BGH lehnt Entschädigungsklage in letzter Instanz ab.
Zusätzlicher Betreuungsaufwand sei nicht bestritten worden.
Leistungen zur Teilhabe dürfen nicht Privaten aufgebürdet werden.
AGG sieht Schutz vor Diskriminierung, aber keinen konkreten Leistungsanspruch vor.
"Das Urteil bestätigt, dass das Diskriminierungsverbot des AGG keine Pflicht zur Erbringung individueller Leistungen mit Kostenbelastung begründet."