Blinde Reha-Patientin scheitert mit Klage vor BGH
Wichtige Fakten
- • Blinde Frau wurde in Reha-Klinik nicht aufgenommen.
- • BGH lehnt Entschädigungsklage in letzter Instanz ab.
- • Zusätzlicher Betreuungsaufwand sei nicht bestritten worden.
- • Leistungen zur Teilhabe dürfen nicht Privaten aufgebürdet werden.
- • AGG sieht Schutz vor Diskriminierung, aber keinen konkreten Leistungsanspruch vor.
BGH-Urteil: Keine Entschädigung für diskriminierte blinde Patientin
Eine blinde Frau ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrer Klage gegen eine Rehaklinik gescheitert, die ihr die Aufnahme wegen ihrer Blindheit verweigert hatte. Der dritte Zivilsenat wies die Revision der heutigen 72-Jährigen zurück und bestätigte damit Urteile des Landgerichts Kassel.
Gründe des Gerichts
Der BGH führte an, die Klägerin habe nicht bestritten, dass der Klinik durch ihre Blindheit zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründe zwar den Schutz vor Diskriminierung, nicht aber einen Leistungsanspruch. Leistungen zur Teilhabe dürften Privaten nicht finanziell aufgebürdet werden, so das Gericht.
Hintergrund
Nach einer Knie-Operation wurde Renate S. in eine nordhessische Klinik gebracht, aber am Aufnahmetag abgewiesen. Sie hatte eine Entschädigung nach dem AGG gefordert, das Diskriminierung etwa aufgrund Behinderung verbietet.
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