In vielen deutschen Städten stehen Wohnungen in vernachlässigten Gebäuden leer, obwohl Wohnraum knapp ist; die Tagesschau nennt Beispiele aus Landau (Pfalz) und Andernach (bei Koblenz).
Kommunen müssen aus Sicherheitsgründen teils selbst sichern (Gerüste, Bauzäune, Absperrungen) und Kosten vorfinanzieren, bevor sie versuchen, diese vom Eigentümer zurückzuholen.
In Landau ließ Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) am eingerüsteten Eckhaus Banner mit der Aufschrift „Eigentum verpflichtet“ anbringen und kritisiert langwierige Verfahren, weil Eigentümer gegen Baugebote oder Instandsetzungsanordnungen klagen können.
Für das beschädigte Eckhaus in Landau erhielt die Eigentümerin nach Angaben des Oberbürgermeisters eine Frist von sieben Jahren, um das Gebäude in einen „allgemeinwohlkonformen Zustand“ zu versetzen.
In der Landauer Innenstadt stürzte bei einem weiteren Gebäude kürzlich eine Rückwand ein; der Gehweg musste abgesperrt werden.
In Andernach wurde ein denkmalgeschütztes Haus hinter dem historischen Rheintor so lange vernachlässigt, bis es abbruchreif war; derzeit werden Obergeschosse abgetragen, die Straße ist gesperrt, das Erdgeschoss muss aus Denkmalschutzgründen stehen bleiben.
Andernach kaufte zudem eine weitere Problemimmobilie (ehemaliges „Bürgermeisterhaus“), um das Umfeld städtebaulich zu entwickeln; laut Oberbürgermeister Christian Greiner (FWG) kann das aber nur punktuell erfolgen, da Kommunen nicht als dauerhafte Aufkäufer auftreten könnten.
Im Bundestag brachten Grüne und Linke Anträge ein: Beide wollen Kommunen besser informieren und ihre Handhabe stärken; die Grünen setzen auf leichteren und günstigeren Erwerb, die Linke fordert zusätzlich die Möglichkeit von Enteignungen bei verwahrlosten Immobilien.
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam bezeichnete die bestehenden Instrumente als oft „zahnlosen Tiger“ und betonte, erleichterte Übernahmen würden Geld kosten und weiterhin Klagen nach sich ziehen.
CDU/CSU und SPD verwiesen auf eine geplante Novelle des Baugesetzbuchs; im Koalitionsvertrag ist eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts bei Schrottimmobilien vorgesehen.