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Bundeskabinett beschließt Baugesetzbuch-Änderungen.
Wohnungsbau zum 'überragenden öffentlichen Interesse' erklärbar.
Bauleitplanung soll auf zwei Jahre verkürzt werden.
Kommunen erhalten Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien.
2025 nur 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt.
"Die Novelle soll Verfahren beschleunigen, bleibt aber hinter dem Bauziel der Vorgängerregierung zurück."
"Kurzfristig ist keine schnelle Entspannung zu erwarten, weil Verfahren gegen Eigentümer weiterhin klageanfällig und kostenintensiv bleiben. Politisch dürfte die angekündigte Baugesetzbuch-Novelle zum zentralen Hebel werden; ob sie Kommunen spürbar mehr Durchgriff (z.B. beim Vorkaufsrecht oder bei Übernahmen) verschafft, wird sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren und an der Finanzierung in der Praxis entscheiden."