Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Der öffentliche Nahverkehr wird in 15 Bundesländern bestreikt.
Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko und müssen alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen.
Es gibt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung an Streiktagen, wenn nicht gearbeitet wird.
Homeoffice kann vereinbart werden, wenn es der Job zulässt und der Arbeitgeber zustimmt.
Eltern müssen den Schulweg der Kinder dennoch sicherstellen, obwohl einige Bundesländer aufgrund des Streiks Ausnahmen machen.
"Die Streiks im öffentlichen Nahverkehr verursachen signifikante Herausforderungen für viele Arbeitnehmer und Schüler. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Lösungen im Vorfeld besprechen, während Eltern und Schulen flexibel auf die Situation reagieren sollten. Veränderung der schulischen Anwesenheitspflicht in manchen Bundesländern kann kurzfristig Erleichterung schaffen."