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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas schließt Leistungskürzungen bei der Reform des Sozialstaats aus.
Ziel der Reform ist es, den Sozialstaat einfacher, digitaler und transparenter zu gestalten.
Die 26 Reformvorschläge wurden einvernehmlich von Bund, Ländern und Kommunen entwickelt.
Leistungen wie das Bürgergeld sollen mit Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer Leistung gebündelt werden.
Eine zentrale digitale Plattform soll die Beantragung von Leistungen vereinfachen.
Eine Grundgesetzänderung könnte die Reformmaßnahmen erleichtern, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die gesetzgeberischen Grundlagen sollen bis Ende 2027 geschaffen werden.
Die Reform zielt darauf ab, Erwerbsanreize zu verbessern.
"Die umfassende Reform des Sozialstaats wird als großer Fortschritt gewertet, um das System effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Herausforderungen bleiben insbesondere bei der Digitalisierung und bei der Umsetzung der Reformvorschläge, die über die aktuelle Legislaturperiode hinaus dauern wird."
"Die Reformen sollen 2027 umgesetzt werden und den deutschen Sozialstaat effizienter gestalten."