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Der NABU Berlin hat erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung zum Streusalz-Einsatz geklagt.
Der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ist in Berlin wieder verboten.
Umweltsenatorin Ute Bonde versuchte, das geltende Recht außer Kraft zu setzen.
Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ist inakzeptabel laut NABU.
Der Senat hatte das Verbot vom 30. Januar bis 14. Februar ausgesetzt wegen extremer Glätte.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes wurde ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
"Es ist zu erwarten, dass der Berliner Senat weiterhin an einer gesetzlichen Anpassung arbeiten wird, um eine rechtssichere Lösung zur Glättebekämpfung zu finden. Die Diskussionen um alternative Maßnahmen und deren Umweltauswirkungen könnten in den kommenden Wochen andauern."