Teilen:
Inland 04.02.2026, 13:47 Aktualisiert: 04.02.2026, 23:09

Berliner Gericht stoppt vorübergehende Erlaubnis für Streusalz

Der NABU Berlin hat erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung zum Streusalz-Einsatz geklagt.

Wichtige Fakten

  • Der NABU Berlin hat erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung zum Streusalz-Einsatz geklagt.
  • Der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ist in Berlin wieder verboten.
  • Umweltsenatorin Ute Bonde versuchte, das geltende Recht außer Kraft zu setzen.
  • Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ist inakzeptabel laut NABU.
  • Der Senat hatte das Verbot vom 30. Januar bis 14. Februar ausgesetzt wegen extremer Glätte.
  • Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes wurde ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Der Berliner Senat hatte angesichts der anhaltenden Glätte auf Gehwegen den Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen vorübergehend erlaubt, um der Belastung von Rettungsdiensten und Kliniken entgegenzuwirken. Der Naturschutzbund Berlin (NABU) klagte erfolgreich gegen diese Entscheidung. Der Gerichtsbeschluss stellt klar, dass die Anwendung von Streusalz für Privatpersonen weiterhin verboten bleibt. Die Berliner Senatsverwaltung hatte das Verbot wegen der extremen Wetterbedingungen vorübergehend aufgehoben, doch das Verwaltungsgericht bemängelte das Fehlen einer tragfähigen rechtlichen Grundlage und kritisierte die Entscheidung der Umweltsenatorin Ute Bonde. Die Debatte über alternative Lösungen zur Glättebekämpfung geht weiter, und ein neuer Gesetzentwurf für das Straßenreinigungsgesetz wurde bereits eingebracht.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.