Im Jahr 2025 starben in Rom 124 Menschen im Straßenverkehr; darunter 60 Fußgänger.
Zum Vergleich: In Berlin gab es im selben Zeitraum 37 Verkehrstote.
Das Tempolimit von 30 km/h gilt derzeit nur im historischen Zentrum Roms, einem Bereich mit Zufahrtsbeschränkungen, Kopfsteinpflaster und hohem Fußgängeraufkommen.
Auf breiteren Ausfallstraßen und nachts wird weiterhin oft deutlich schneller gefahren; auch Motorroller und E‑Scooter werden als Gefahr genannt.
Gesetzlich sind in Tempo‑30‑Zonen fest installierte Geschwindigkeitskontrollen nicht zulässig; die römische Polizei plant verstärkt den Einsatz mobiler Blitzer.
Die Stadt plant mittelfristig, Tempo 30 auf rund 70 Prozent des Straßennetzes auszuweiten.
Verkehrsdezernent Eugenio Patanè: Bei einem Zusammenstoß liegt die Sterblichkeit schwächerer Verkehrsteilnehmer bei rund 40 Prozent bei 50 km/h, bei etwa fünf Prozent bei 30 km/h.
Betroffene und Aktivisten, etwa Antonella Lascala (deren Sohn 2020 bei einem Überqueren eines Zebrastreifens in Rom getötet wurde), fordern konsequentere Kontrollen; an der Unfallstelle erinnert heute eine Parkbank an ihren Sohn.
In einem im Beitrag genannten Beispiel führte die Einführung eines neuen Tempolimits im ersten Jahr offenbar dazu, dass es keinen einzigen getöteten Fußgänger mehr gab – zuvor waren es mehr als 20.
Als positives Beispiel wird die finnische Hauptstadt Helsinki genannt, die zeitweise keine Verkehrstoten verzeichnete.
Ausblick
"Die neuen Berichte und Beispiele deuten darauf hin, dass ein konsequent durchgesetztes Tempo‑30‑Netz Leben retten kann. Entscheidend bleiben jedoch tatsächliche Kontrollen (mobile Blitzer) und ergänzende Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger (z. B. sichere Überwege, Ampeln, Maßnahmen gegen Rasen von Rollern). Ohne stringente Durchsetzung droht das Limit symbolisch zu bleiben. Die geplante Ausweitung auf rund 70 Prozent der Straßen ist ein Schritt in Richtung Verkehrssicherheit, ihr Erfolg hängt aber von Kapazitäten der Polizei, rechtlichen Rahmenbedingungen und ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen ab."