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Justizministerin Stefanie Hubig plant eine Mietrechtsreform, um Mieter vor hohen Mietzuschlägen durch Möblierung und vor Kurzzeitverträgen zu schützen.
Vermieter sollen zukünftig offenlegen müssen, wie viel der Miete für Möblierung aufgeschlagen wird.
Vorübergehende Mietverträge sollen von der Mietpreisbremse nur ausgenommen werden, wenn sie maximal sechs Monate dauern und einen besonderen Grund haben.
Indexmieten sollen zukünftig um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen.
Vermieter können künftig bis zu 20.000 Euro an Modernisierungskosten auf Mieter umlegen.
Mieter können eine ordentliche Kündigung abwenden, wenn sie einmalig die ausstehende Miete voll zahlen.
Die Mietpreisbremse wurde bereits um vier Jahre verlängert.
"Der Reformvorschlag muss noch von den Ländern, Verbänden und dem Bundestag geprüft werden. Die Gesetzesänderung könnte verstärkte Schutzmaßnahmen gegen Mietwucher beinhalten, während sie bei Grünen und Linken weiterhin als unzureichend betrachtet wird."