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Deutsche Mietrechtsreform: Schutz vor Kurzzeitverträgen und hohen Möblierungszuschlägen
Justizministerin Stefanie Hubig plant eine Mietrechtsreform, um Mieter vor hohen Mietzuschlägen durch Möblierung und vor Kurzzeitverträgen zu schützen.
Wichtige Fakten
- • Justizministerin Stefanie Hubig plant eine Mietrechtsreform, um Mieter vor hohen Mietzuschlägen durch Möblierung und vor Kurzzeitverträgen zu schützen.
- • Vermieter sollen zukünftig zusätzlich aufzeigen müssen, wie viel der Miete für Möblierung aufgeschlagen wird.
- • Vorübergehende Mietverträge sollen von der Mietpreisbremse nur ausgenommen werden, wenn sie maximal sechs Monate dauern.
- • Indexmieten sollen zukünftig um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen.
- • Vermieter können künftig bis zu 20.000 Euro an Modernisierungskosten auf Mieter umlegen.
Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Mieter vor überhöhten Mietpreisen und unangemessenen Kurzzeitverträgen schützen soll. Der Entwurf sieht vor, dass Vermieter auf verbrauchten Wohnungsmärkten offenlegen müssen, wie viel der Miete auf Möblierung entfällt. Zudem sollen vorübergehende Mietverträge nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie eine maximale Dauer von sechs Monaten haben und einen besonderen Grund auf Seiten des Mieters aufweisen. Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, sollen künftig nur noch um 3,5 Prozent im Jahr steigen dürfen. Der Entwurf ermöglicht es Vermietern, bis zu 20.000 Euro an Modernisierungskosten an Mieter weiterzugeben. Während die geplanten Maßnahmen von vielen Seiten begrüßt werden, fordern einige Parteien wie die Linken und Grünen weitergehende Reformen und die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels. Die Reform muss noch von den Ländern und Verbänden geprüft und letztendlich vom Bundestag beschlossen werden.
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