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Inland 27.02.2026, 17:33

AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung wartet weiter auf staatliche Förderung

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung fordert 18 Millionen Euro jährlich vom Bund.

Wichtige Fakten

  • Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung fordert 18 Millionen Euro jährlich vom Bund.
  • Das Innenministerium prüft, ob die Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt.
  • Die Stiftung wurde 2018 anerkannt, erhält aber bisher keine staatliche Förderung.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 eine Klage der AfD zur Förderung abgewiesen.
  • Verfassungsschutz stuft AfD-Landesverbände in mehreren Bundesländern als rechtsextremistisch ein.

Prüfung der Förderung

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat eine Frist bis Ende Februar 2026 gesetzt, um eine erste Zahlung eines jährlichen Zuschusses von rund 18 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums zu erhalten. Laut Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hat das Innenministerium jedoch beschlossen, die Prüfung der Förderung weiter fortzusetzen. Diese Prüfung basiert auf dem Stiftungsfinanzierungsgesetz und beinhaltet die Überprüfung, ob die Stiftung sich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Völkerverständigung einsetzt.

Hintergrund und rechtliche Entwicklungen

Die DES wurde 2018 als parteinahe Stiftung anerkannt, erhält aber bisher keine staatliche Förderung, obwohl die AfD zum dritten Mal im Bundestag vertreten ist. Das Bundesverfassungsgericht wies 2025 eine Klage der AfD zur Förderung ab und forderte Nachbesserungen im Fördersystem. Das seit 2023 geltende Stiftungsfinanzierungsgesetz verlangt, dass Stiftungen nur gefördert werden, wenn sie für die demokratische Grundordnung eintreten. Zudem stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, was in einem Eilverfahren des Kölner Verwaltungsgerichts vorläufig ausgesetzt wurde, während die Hauptsache noch aussteht.

Mögliche Auswirkungen

Die staatliche Förderung würde es der DES ermöglichen, ihre politische Arbeit auszuweiten, einschließlich Stipendienprogrammen, Veranstaltungen und der Schaffung von rund 70 Stellen. Drei Vorstandsmitglieder der Stiftung stammen aus Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, was die Prüfung der Verfassungstreue beeinflussen könnte. Die Entscheidung des Innenministeriums wird daher als wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung um die Finanzierung parteinaher Stiftungen angesehen.

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