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Gesellschaft 19.02.2026, 13:48 Aktualisiert: 19.02.2026, 18:06

Alzheimer-Medikament Lecanemab: Kein belegter Zusatznutzen laut G-BA

G-BA sieht keinen belegten Zusatznutzen gegenüber älteren Therapien

Wichtige Fakten

  • G-BA sieht keinen belegten Zusatznutzen gegenüber älteren Therapien
  • Lecanemab kann Krankheitsverlauf im Frühstadium um Monate verzögern
  • Preisverhandlungen mit Krankenkassen sind nun entscheidend
  • Kostenunterschied zu herkömmlichen Medikamenten ist extrem hoch

Kein belegter Zusatznutzen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat für das Alzheimer-Medikament Lecanemab keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen festgestellt. Der Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Leqembi seit September 2025 in Deutschland verfügbar ist und direkt gegen Eiweißablagerungen im Gehirn wirkt, schnitt bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser ab als Therapien, die nur auf Symptome zielen.

Auswirkungen auf Preisverhandlungen

Diese Bewertung beeinflusst maßgeblich die anstehenden Preisverhandlungen zwischen dem Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Lecanemab kann zwar das Fortschreiten der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium um einige Monate verlangsamen, kostet aber etwa das Hundertfache von herkömmlichen Acetylcholinesterase-Hemmern (20-30 Euro pro Monat). Sollten sich die Parteien nicht einigen, könnte der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen.

Weitere Entwicklungen möglich

Laut G-BA-Vorsitzendem Josef Hecken bedeutet „kein Zusatznutzen“ nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist, sondern dass bisher keine Vorteile gegenüber anderen in Deutschland angewendeten Behandlungen nachgewiesen wurden. Neue Daten des Herstellers könnten in Zukunft möglicherweise einen solchen Zusatznutzen noch belegen.

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