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BaFin prüft DekaBank wegen Cum-Cum-Geschäften
BaFin prüft DekaBank-Konzernabschluss 2024 wegen Cum-Cum-Geschäften.
Wichtige Fakten
- • BaFin prüft DekaBank-Konzernabschluss 2024 wegen Cum-Cum-Geschäften.
- • Bank bilanzierte Steuererstattungsansprüche von 478 Millionen Euro.
- • Cum-Cum-Transaktionen gelten meist als rechtswidrig.
- • DekaBank hat fast 500 Millionen Euro an Finanzverwaltung zurückgezahlt.
- • Ergebnis der Prüfung soll nach Abschluss veröffentlicht werden.
Prüfung des Konzernabschlusses
Die deutsche Finanzaufsicht BaFT prüft den Konzernabschluss der DekaBank für das Jahr 2024. Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass das zur Sparkassengruppe gehörende Institut gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte.
Cum-Cum-Geschäfte und Bilanzierung
Bei Cum-Cum-Transaktionen reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken weiter, um Kapitalertragsteuer zu sparen. Die DekaBank bilanzierte Steuererstattungsansprüche von 478 Millionen Euro aus Geschäften der Jahre 2013 bis 2018. Das Finanzministerium hält solche Geschäfte meist für rechtswidrig.
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