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Wirtschaft 17.07.2026, 10:23 Aktualisiert: 17.07.2026, 12:01

Bahn muss Platz für Konkurrenz machen: Bundesnetzagentur ebnet Weg für Italo

Bundesnetzagentur bestätigt Wettbewerbsregelung für Bahn-Fernverkehr.

Wichtige Fakten

  • Bundesnetzagentur bestätigt Wettbewerbsregelung für Bahn-Fernverkehr.
  • DB muss auf starken Strecken 25-40% Kapazität für Konkurrenz freigeben.
  • Italo will ab 2028 Hochgeschwindigkeitszüge in Deutschland betreiben.
  • Mehrere Bundesländer fürchten Nachteile für schwächere Strecken.
  • Monopolkommission unterstützt Pläne grundsätzlich, sieht aber offene Fragen.

Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat ihre Pläne für mehr Wettbewerb im deutschen Schienenfernverkehr trotz Kritik mehrerer Bundesländer bestätigt. Die Deutsche Bahn muss auf stark genutzten Strecken künftig Kapazitäten für Konkurrenten freigeben. Bis zu 40 Prozent der Trassen können dann an andere Anbieter gehen. Die Regelung soll bei der Erstellung des Fahrplans für 2028 erstmals angewendet werden.

Italo plant Milliardeninvestitionen

Der italienische Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo will ab 2028 mit eigenen Zügen nach Deutschland kommen. Für die Expansion in den deutschen Markt sind Investitionen in Milliardenhöhe vorgesehen. Das Unternehmen benötigt langfristige Planungssicherheit beim Zugang zum Schienennetz – die die Bundesnetzagentur mit ihrer Entscheidung schaffen will.

Kritik und Befürchtungen der Länder

Mehrere Bundesländer stehen der Reform skeptisch gegenüber. Bayerns Verkehrsminister Bernreiter (CSU) warnt vor Nachteilen für den Nah- und Fernverkehr in der Fläche. Brandenburg und Hamburg äußern ähnliche Bedenken. Sie befürchten, dass Einnahmen aus stark nachgefragten Verbindungen fehlen, um weniger rentable Angebote zu finanzieren, und dass Haltestellen oder Verbindungen wegfallen könnten. Die Monopolkommission unterstützt die Pläne grundsätzlich, verweist aber auf offene Details bei der Kapazitätsverteilung. Befürworter erhoffen sich niedrigere Preise und mehr Angebote für Fahrgäste.

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