Berliner Gericht verurteilt Hamas-Mitglieder wegen Aufbaus terroristischer Netzwerke
Wichtige Fakten
- • Vier Hamas-Mitglieder zu 4-6 Jahren Haft verurteilt
- • Sie bauten Waffendepots und logistische Netzwerke in Europa auf
- • Ziel waren jüdische und israelische Einrichtungen in Deutschland
- • Festnahmen erfolgten im Dezember 2023, Prozess begann 2025
- • Sicherheitsbehörden bewerten Hamas-Bedrohung in Deutschland neu
Urteil gegen Hamas-Mitglieder in Berlin
Das Kammergericht Berlin hat vier Mitglieder der radikalislamistischen Hamas zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer im Alter von 34 bis 57 Jahren erhielten Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte. Sie waren im Dezember 2023 festgenommen worden, der Prozess begann im Februar 2025.
Logistische Netzwerke für Anschlagsplanungen
Laut Bundesanwaltschaft arbeiteten die Verurteilten als Auslandsoperateure der Kassam-Brigaden der Hamas am Aufbau eines logistischen Netzwerks für potenzielle Anschläge auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Sie hatten unter anderem mehrere Waffendepots in Europa angelegt. Drei der Männer lebten überwiegend in Deutschland, einer hauptsächlich in den Niederlanden.
Neubewertung der terroristischen Bedrohung
Nach Einschätzung von Terrorismusexperten hat der Fall zu einer grundlegenden Neubewertung der Hamas-Bedrohung in Deutschland geführt. Während der Verfassungsschutz Deutschland früher lediglich als Rückzugsraum für die Hamas betrachtete, werden nun Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen als reale und anhaltende Gefahr eingestuft. Die Hamas greift dabei möglicherweise auf Strukturen der Organisierten Kriminalität in Europa zurück, um Waffen zu beschaffen oder Personen für Anschläge zu finden.
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