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Berufungsprozess: Marine Le Pen drohen Haft und Kandidaturverbot
Marine Le Pen wird im Berufungsprozess der Veruntreuung von EU-Geldern beschuldigt.
Wichtige Fakten
- • Marine Le Pen wird im Berufungsprozess der Veruntreuung von EU-Geldern beschuldigt.
- • Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung.
- • Es soll eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt werden.
- • Ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter wird verlangt.
- • Der Vorwurf betrifft einen Zeitraum von 2004 bis 2016.
Marine Le Pen, die rechtspopulistische Vorsitzende des Rassemblement National, sieht sich in einem Berufungsprozess in Frankreich mit schweren Vorwürfen der Veruntreuung von EU-Geldern konfrontiert. Ihr drohen vier Jahre Haft, wovon drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollen. Des Weiteren wird eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Der Prozess dreht sich um Zahlungen der EU für parlamentarische Assistenten, die laut Anklage von der Partei für eigene Zwecke missbraucht wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, ein System zur Veruntreuung von Mitteln aufgezogen zu haben. Trotz der Schwere der Anklage bleibt die Möglichkeit einer Revision offen, die das Urteil und damit verbundene Sanktionen verzögern könnte. Im Falle einer Bestätigung des Urteils durch das Kassationsgericht vor den Wahlen 2027 könnte der Parteivorsitzende Jordan Bardella für die Präsidentschaft anstelle von Le Pen kandidieren.
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