BGH ermöglicht Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen bei Warburg-Banker Olearius
Wichtige Fakten
- • BGH ermöglicht Einziehungsverfahren gegen Olearius' Cum-Ex-Gewinne
- • Staatsanwaltschaft Köln will 43,5 Millionen Euro einziehen
- • Strafverfahren wurde 2024 aus Gesundheitsgründen eingestellt
- • Cum-Ex-Skandal verursachte Steuerverluste von 10 Milliarden Euro
- • Beweise aus Strafprozess dürfen im Einziehungsverfahren verwendet werden
BGH-Entscheidung ebnet Weg für Einziehung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, das die Staatsanwaltschaft Köln in ihrem Bemühen unterstützt, persönliche Cum-Ex-Gewinne von Christian Olearius, dem ehemaligen Chef der Privatbank Warburg, einzuziehen. Das Strafverfahren gegen Olearius war 2024 aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands eingestellt worden, doch die Schuldfrage blieb unbeantwortet.
Details zum Einziehungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft zielt auf 43,5 Millionen Euro ab, die Olearius angeblich durch Cum-Ex-Geschäfte erzielt hat. Der BGH hat nicht nur die Möglichkeit eines Einziehungsverfahrens bestätigt, sondern es auch selbst eingeleitet und entschieden, dass Beweise aus dem vorherigen Strafprozess verwendet werden dürfen. Dies erhöht die Chancen der Behörden, die Gelder zurückzuholen.
Hintergrund des Cum-Ex-Skandals
Unter der Führung von Olearius beteiligte sich die Warburg-Bank an Cum-Ex-Geschäften, bei denen Kapitalertragssteuern mehrfach rückerstattet wurden, obwohl sie nur einmal gezahlt worden waren. Der deutsche Fiskus erlitt dadurch Steuerverluste von mindestens 10 Milliarden Euro. Enge Mitarbeiter von Olearius wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.
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