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Inland 23.04.2026, 13:56 Aktualisiert: 23.04.2026, 15:01

BGH: Kohl-Witwe erhält keine Gewinnbeteiligung an Schwan-Buch

Gespräche unterlagen Geheimhaltung, Passagen müssen gestrichen werden.

Wichtige Fakten

  • Gespräche unterlagen Geheimhaltung, Passagen müssen gestrichen werden.
  • Keine Gewinnbeteiligung für Maike Kohl-Richter an Schwans Buch.
  • Rechtsstreit um weitere Buchpassagen geht zurück an OLG Köln.

Hintergrund des Rechtsstreits

Seit Jahren streitet Helmut Kohls Witwe Maike Kohl-Richter gegen das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan. Die mehr als 600 Stunden umfassenden Gesprächsaufzeichnungen dienten als Grundlage für das Werk. Kohl und seine Witwe argumentierten, dass die Gespräche für Kohls eigene Memoiren bestimmt und vertraulich gewesen seien. Der Verlag des Buches hingegen vertrat die Position, es sei keine ausdrückliche Verschwiegenheitserklärung vereinbart worden. Bereits 2021 hatte der BGH die Streichung von Passagen angeordnet.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Am 23. April 2026 urteilte der BGH, dass die Gespräche der Geheimhaltung unterlagen und von Schwan nicht ohne Einwilligung genutzt werden durften. Daher müssen einige Passagen gestrichen werden, während andere erneut vom Oberlandesgericht Köln zu prüfen sind. Der BGH lehnte jedoch Kohl-Richters Anspruch auf Auskunft über den Gewinn aus dem Buch sowie eine Gewinnbeteiligung ab. aus, dass eine Gewinnbeteiligung nur möglich wäre, wenn die Stimme oder das Bildnis Kohls direkt verwendet worden wären – etwa bei Veröffentlichung der Tonbänder selbst. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch machte dies in der Urteilsbegründung deutlich.

Nächste Schritte

Da der BGH einige Teile des Buches nicht abschließend beurteilte und das OLG Köln erneut mit der Prüfung beauftragte, bleibt der juristische Konflikt vorerst offen. Das OLG muss klären, ob weitere Textstellen zu schwärzen sind. Der Justiziar des Verlags, Rainer Dresen, kritisierte das Urteil und betonte, es gebe keine vertraglich festgelegte Verschwiegenheitspflicht. Der Rechtsstreit hat bereits mehrere Jahre gedauert und endet vorerst nicht endgültig.

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