Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Anführer der verbotenen Reichsbürger-Gruppe
Wichtige Fakten
- • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen vier KRD-Anführer.
- • KRD-Gründer Fitzek wird unerlaubte Bankgeschäfte und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
- • KRD soll zwischen 2020 und 2025 rund zehn Millionen Euro vereinnahmt haben.
- • Mitarbeiter des KRD erhielten keine Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge.
- • KRD wurde im Mai 2025 vom Bundesinnenminister verboten.
Hintergrund der Anklage
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen Reichsbürger-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben. Dem KRD-Gründer Peter Fitzek werden zudem unerlaubte Versicherungsgeschäfte und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Finanzierung und Vorwürfe
Laut Bundesanwaltschaft finanzierte sich das KRD durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie Spenden, Geschenke und kostenpflichtige Seminare. Zwischen 2020 und 2025 habe die Organisation Gelder von rund zehn Millionen Euro eingenommen. Für Mitarbeiter seien keine Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden, was zu einer Hinterziehung von zwei Millionen Euro führte.
Verbot der Gruppe
Das KRD wurde im Mai 2025 von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verboten. Die Gruppe hatte eigenen Angaben zufolge 6.000 Anhänger, Sicherheitsbehörden gingen jedoch von etwa 1.000 aus. Die Bundesanwaltschaft ließ bundesweit Durchsuchungen durchführen und vier mutmaßliche Rädelsführer festnehmen, die sich seitdem in Untersuchungshaft befinden.
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