Teilen:
Wirtschaft 05.02.2026, 11:11 Aktualisiert: 05.02.2026, 18:13

Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hat Amazon Preisvorgaben auf dem Marketplace untersagt.

Wichtige Fakten

  • Das Bundeskartellamt hat Amazon Preisvorgaben auf dem Marketplace untersagt.
  • Amazon muss 59 Millionen Euro Strafe zahlen.
  • Etwa 60 Prozent des Online-Handels in Deutschland entfallen auf Amazon.
  • Amazon kündigt an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Das Bundeskartellamt hat dem Onlinehändler Amazon Preisobergrenzen auf seinem Marketplace untersagt und eine Strafe von 59 Millionen Euro verhängt. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund Amazons Praxis, unabhängige Händler an Preisvorgaben zu binden, die den Wettbewerb und die Rentabilität dieser Händler gefährden können. Amazons Marktmacht ist beachtlich, da etwa 60 Prozent des Online-Handels in Deutschland über den Konzern abgewickelt werden. Das Verbot der Preisgrenzen wird nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen, wie etwa bei Preiswucher. Amazon kündigte an, gegen die Entscheidung des Kartellamts, die auf einer deutschen Gesetzesänderung von 2023 basiert, rechtlich vorzugehen. Der US-Konzern kritisiert, dass das Verbot nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht übereinstimme.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.