CSD-Anschlag: Innenausschuss fordert lückenlose Aufklärung
Wichtige Fakten
- • Anschlag beim Berliner CSD am 25. Juli 2026.
- • Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und bekannt.
- • Sondersitzung des Innenausschusses per Videoschalte anberaumt.
- • Innenminister Dobrindt fordert Fußfessel für Gefährder.
- • 31 Verletzte, eine Frau getötet durch Machetenangriff.
Sondersitzung nach Anschlag
Zehn Tage nach dem islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin kommt der Innenausschuss des Bundestags zu einer Sondersitzung zusammen, um die Sicherheitslücken unmittelbar vor der Tat zu analysieren. Die zentrale Frage lautet: Wieso konnte der Anschlag trotz umfangreicher Überwachung durch die Behörden nicht verhindert werden? Die Sitzung findet wegen der parlamentarischen Sommerpause per Videoschalte statt und wird von hochrangigen Vertretern wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dem BKA-Präsidenten und dem Verfassungsschutzpräsidenten besucht.
Behördenversagen?
Dem mutmaßlichen Täter Abdul B., der am 25. Juli im Tiergarten mehrere Passanten mit einem Auto erfasste und mit einer Machete attackierte, war von den Sicherheitsbehörden bereits als Islamistischer Gefährder eingestuft und überwacht worden. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung galt er als Hochrisikoperson, und der Verfassungsschutz kannte seine salafistischen Aktivitäten seit Jahren. Ein kritischer Punkt: Noch unmittelbar vor dem Anschlag von Beamten aufgezeichnet, bleiben viele Fragen offen, warum die Erkenntnisse nicht zusammengeführt wurden.
Foto der Wut: Politischer Druck
Die politische Rechte und Präventionsmaßnahmen stehen im Mittelpunkt: Die Bundesregierung debattiert über striktere Vorgehen gegenüber Gefährdern. Innenminister Dobrindt plädiert für die präventive Überwachung mittels Fußfesseln und generelle Sicherheitsverwahrung. Grünen-Politiker Konstantin von Notz wünscht sich eine detaillierte Zeitleiste der eingesetzten Landes- und Bundesbehörden. Linke-Innenexpertin Clara Bünger Mahnt: Vor Gesetzesänderung müsste eruiert werden, wo bisherigen Maßnahmen versagen Behoerden aufzeigen konnten.
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