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Gesellschaft 15.03.2026, 06:50 Aktualisiert: 15.03.2026, 08:02

Debatte um Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland

Eizellspende in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten

Wichtige Fakten

  • Eizellspende in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten
  • Etwa 4.000 Frauen jährlich lassen Eizellspende im Ausland durchführen
  • Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) prüft Legalisierung mit strengen Regeln
  • Regierungskommission 2024 empfahl Aufhebung des Verbots als "überholt"
  • Behandlungskosten im Ausland liegen bei 10.000-15.000 Euro

Gesetzliche Lage und aktuelle Debatte

In Deutschland ist die Eizellspende durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten, wobei Ärzten bei Durchführung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Das Land gehört damit zu den wenigen europäischen Staaten mit vollständigem Verbot, neben Bosnien-Herzegowina, der Schweiz und der Türkei. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) prüft aktuell eine Legalisierung unter strengen Regeln und will sich dazu mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) abstimmen.

Betroffene und Ausweichbewegungen

Schätzungen zufolge lassen etwa 4.000 Frauen aus Deutschland jährlich eine Eizellspende im Ausland durchführen, häufig in Ländern wie Spanien, wo die Behandlung zwischen 10.000 und 15.000 Euro kostet und die Erfolgschancen beim ersten Versuch bei 50-60 Prozent liegen. Für jedes sechste Paar in Deutschland ist es nicht möglich, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen, was zu mehr als 130.000 dokumentierten Kinderwunschbehandlungen jährlich führt.

Politische Positionen und Empfehlungen

Eine Regierungskommission zur Fortpflanzungsmedizin kam 2024 zum Fazit, das Verbot sei "überholt und nicht mehr überzeugend" und empfahl unter anderem eine Begrenzung der Eizellen pro Spenderin sowie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Die Frauen Union der CDU fordert eine Legalisierung unter strengen Regeln, während Warkens Ansatz vorsieht, nur Eizellen zu erlauben, die für den eigenen Kinderwunsch einer Spenderin eingefroren und nicht mehr benötigt werden, um Kommerzialisierung zu vermeiden.

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