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Politik 28.04.2026, 04:36 Aktualisiert: 28.04.2026, 06:01

EU-Parlament stimmt über einheitliche Vergewaltigungs-Definition ab

Das EU-Parlament stimmt über einheitliche Definition von Vergewaltigung ab.

Wichtige Fakten

  • Das EU-Parlament stimmt über einheitliche Definition von Vergewaltigung ab.
  • "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip soll EU-weit gelten.
  • Schweden, Italien, Frankreich u.a. haben es bereits national umgesetzt.
  • Opposition kommt von rechten Fraktionen wie Patrioten für Europa.
  • Bisher scheiterte ein erster Vorstoß vor drei Jahren.

Hintergrund und Ziel der Abstimmung

Das EU-Parlament stimmt heute über eine einheitliche strafrechtliche Definition von Vergewaltigung ab. Bisher gibt es europaweit unterschiedliche Standards. Der Kernsatz der Initiative lautet "Nur Ja heißt Ja" – Vergewaltigung liegt demnach immer dann vor, wenn kein klarer Konsens besteht. Ein erster Vorstoß vor drei Jahren war gescheitert.

Verbreitung des Prinzips in Europa

In mehreren EU-Ländern gilt das Prinzip bereits, darunter Schweden (2018), Italien, Griechenland, Dänemark, Belgien und Frankreich (2025 nach dem Fall Gisèle Pelicot). Die Initiatoren betonen, dass der Schutz von Opfern in Europa noch zu unterschiedlich sei.

Kritik und Unterstützung

Kritiker – allen voran die Fraktion Patrioten für Europa (u.a. Le Pens RN und Orbáns Fidesz) – befürchten, das Strafrecht werde unklar oder schwer anwendbar. Befürworter wie die SPD-Abgeordnete Noichl und die CDU-Abgeordnete Mertens heben hervor, dass Betroffene in ganz Europa gleichen Schutz verdienten und es ein wichtiges gesellschaftliches Signal sei.

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