EU ringt um Reform der Fluggastrechte: Drei oder vier Stunden Verspätung?
Wichtige Fakten
- • EU-Parlament will bisherige Drei-Stunden-Regelung beibehalten.
- • Mitgliedsstaaten plädieren für Grenze bei vier Stunden.
- • Verbraucherschützer: 60% der Passagiere verlieren sonst Anspruch.
- • Handgepäck, Sitzplätze für Kinder und Formulare sind weitere Streitpunkte.
- • Verhandlerstreben letzten Versuch für Reform der Regeln von 2004 an.
EU-Parlament und Mitgliedsstaaten im Clinch
Die Europäische Union (EU) will ihre Fluggastrechte reformieren. Derzeit gibt es eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Das EU-Parlament möchte diese Regelung beibehalten. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hingegen spricht sich für eine Anhebung der Grenze auf vier Stunden aus, bei Langstreckenflügen sogar auf sechs Stunden. Sie argumentieren mit Forderungen der Airlines nach mehr Flexibilität. Europäische Verbraucherschützer warnen: Bei einer Vier-Stunden-Regelung würden rund 60 Prozent der derzeit anspruchsberechtigten Passagiere ihren Anspruch verlieren.
Weitere Streitpunkte der Reform
Neben der Verspätungsgrenze steht auch die Pflicht der Airlines im Raum, betroffenen Kunden ein vorausgefülltes Formular für die Geltendmachung ihrer Ansprüche zuzusenden. Zudem soll der Umgang mit Handgepäck kostenfrei geregelt werden, sowie die Sitzplatzgarantie für Kinder bis 14 Jahre. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft warnt vor höheren Kosten und annullierten Flügen. Nach jahrelangen Verhandlungen versuchen Parlament und Mitgliedsstaaten einen letzten Anlauf für eine Einigung.
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