EU stärkt Verbraucherrechte bei Pauschalreisen
Wichtige Fakten
- • Kostenlose Stornierung bei Ereignissen am Ab- oder Zielort möglich.
- • Reisende können Gutscheine ablehnen und Geldrückerstattung verlangen.
- • Gutscheine maximal 12 Monate gültig, automatische Erstattung bei Nichtnutzung.
- • Entschädigung bei Insolvenz innerhalb von 6 Monaten aus Insolvenzfonds.
- • Reiseveranstalter müssen Beschwerdestellen einrichten und binnen 60 Tagen antworten.
Erweiterte Stornierungsgründe und Gutscheinregeln
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit eine Neuregelung der EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen, die zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt wurde. Künftig können Reisende nicht nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei stornieren, sondern auch bei Ereignissen am Abreiseort oder solchen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden, wobei die Einordnung als höhere Gewalt vom Einzelfall abhängt.
Verbraucherschutz bei Gutscheinen und Insolvenz
Neu eingeführt werden klare Regeln für Reisegutscheine: Reisende können diese ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Geldrückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein, und nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen automatisch erstattet werden. Bei Insolvenz eines Veranstalters sollen Verbraucher innerhalb von sechs Monaten eine Entschädigung aus dem Insolvenzfonds erhalten, in Sonderfällen bis zu neun Monaten.
Umsetzung und Hintergrund
Die Reform reagiert auf massenhafte Ausfälle während der Corona-Pandemie und stellt klar, dass Gutscheine für alle Angebote des Veranstalters nutzbar sind. Reiseveranstalter müssen zudem Beschwerdestellen einrichten und innerhalb von 60 Tagen antworten. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten sie noch formal annehmen und haben dann 28 Monate Zeit zur nationalen Umsetzung.
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