EuGH: FIFA-Regeln für Spielervermittler teilweise kartellrechtswidrig
Wichtige Fakten
- • EuGH: FIFA-Kontaktaufnahmeregel verstößt möglicherweise gegen EU-Kartellrecht.
- • Nationales Gericht muss endgültige Rechtswidrigkeit prüfen.
- • Kritik auch an Mehrfachvertretungsverbot und Lizenzvoraussetzungen.
EuGH-Urteil zu FIFA-Vermittlerregeln
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zweifel an den FIFA-Regeln für Spielervermittler geäußert. Konkret sehen die Richter eine Kontaktaufnahmeregel kritisch, die es Vermittlern verbietet, Spieler oder Trainer mit laufendem Exklusivvertrag außerhalb eines bestimmten Zeitfensters anzusprechen. Diese Regelung könnte gegen EU-Kartellrecht verstoßen.
Hintergrund des Verfahrens
Hintergrund ist eine Klage von Spielervermittlern vor dem Landgericht Mainz gegen ein FIFA-Reglement. Sie wehren sich gegen Obergrenzen für Vergütungen, Beschränkungen von Mehrfachvertretungen und Transparenzpflichten. Die FIFA argumentiert, diese Regeln seien für die Integrität des Fußballs und die Transparenz notwendig. Das Mainzer Gericht legte den Fall dem EuGH vor, der nun Leitlinien vorgab.
Signalwirkung für andere Verfahren
Der EuGH stufte die Kontaktaufnahmeregel und andere Bestimmungen als Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs ein. Das deutsche Gericht muss nun prüfen, ob diese Einschränkungen durch Gemeinwohlziele wie den Schutz vor missbräuchlichen Praktiken gerechtfertigt sind. Die FIFA zeigte sich zufrieden, dass zentrale Elemente wie die Vergütungsobergrenze und das Lizenzierungsverfahren als gerechtfertigt angesehen werden. Das Verfahren könnte auch Signalwirkung für einen Rechtsstreit zwischen Rogon und dem DFB haben.
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