EuGH verurteilt Ungarns Lizenzentzug für Klubradio als EU-rechtswidrig
Wichtige Fakten
- • EuGH: Ungarns Lizenzentzug für Klubradio verstößt gegen EU-Recht
- • Verletzung von Meinungs- und Informationsfreiheit laut EU-Grundrechtecharta
- • Klubradio sendet seit 2021 nur noch online nach UKW-Entzug
- • EU-Kommission kann bei Nichtumsetzung finanzielle Sanktionen beantragen
- • Ungarn steht in mehreren EuGH-Verfahren zu Medien- und Minderheitenrechten
EuGH-Urteil zu ungarischem Radioverbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns Entzug der Sendelizenz für den unabhängigen Radiosender Klubradio als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil bestätigt, dass die Maßnahme gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach EU-Recht verstößt. Klubradio, der wichtigste unabhängige Radiosender Ungarns, musste im Februar 2021 den UKW-Betrieb einstellen und sendet seither nur online, nachdem regierungsnahe Behörden Frequenzverlängerungen ablehnten.
Hintergrund und Folgen
Der EuGH wies die von Ungarn vorgeworfenen Verstöße als geringfügige formale Ungenauigkeiten zurück, die keine Betriebseinstellung rechtfertigen. Das Urteil hat zunächst keine direkten Sanktionen zur Folge, doch Ungarn muss der Entscheidung unverzüglich nachkommen. Die EU-Kommission prüft die Umsetzung und kann bei Verweigerung erneut klagen sowie finanzielle Sanktionen beantragen. Dieses Verfahren ist Teil mehrerer EuGH-Verfahren gegen Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht, insbesondere im Bereich Medienfreiheit und Minderheitenschutz.
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