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International 26.02.2026, 14:52

Krebskrankes afghanisches Mädchen droht Abschiebung trotz deutscher Zusage

Neunjähriges Mädchen mit Nierenkrebs benötigt dringend Behandlung.

Wichtige Fakten

  • Neunjähriges Mädchen mit Nierenkrebs benötigt dringend Behandlung.
  • Familie stand auf Menschenrechtsliste der Bundesregierung für Aufnahme.
  • Bundesinnenminister Dobrindt widerrief Aufnahmezusagen für Hunderte Afghanen.
  • Grünen-Vorsitzender Banaszak kritisiert 'menschliches Versagen' der Politik.
  • Familie könnte jederzeit aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden.

Abschiebungsdrohung trotz früherer Zusagen

Ein neunjähriges afghanisches Mädchen namens Zala (Name geändert), das an Nierenkrebs erkrankt ist und bereits eine Niere entfernt bekam, droht die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan. Ihre Familie stand auf der sogenannten Menschenrechtsliste der Bundesregierung und hatte bereits deutsche Visa erhalten, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ließ Ende letzten Jahres die Aufnahmezusagen für Hunderte Afghanen aufheben, darunter auch für Zalas Familie.

Humanitäre und medizinische Notlage

Zala benötigt dringend weitere Untersuchungen und Krebsbehandlungen, die in Afghanistan und Pakistan laut ihrem Vater nicht verfügbar sind. Die bisherigen Krankenhauskosten wurden von Deutschland getragen, doch nun ist die medizinische Versorgung gefährdet. Die Familie lebt derzeit in einem von der Bundesregierung bezahlten Gästehaus in Peschawar, Pakistan, könnte aber täglich gezwungen werden, die Unterkunft zu verlassen und nach Afghanistan abgeschoben zu werden.

Politische Kritik und Einzelfallprüfung

Felix Banaszak, Bundesvorsitzender der Grünen, kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums als 'menschliches, moralisches und humanitäres Versagen' und hat zweimal ohne Erfolg appelliert. Das Ministerium äußert sich nicht zu Einzelfällen, betont aber, dass Härtefälle individuell geprüft werden. Der Fall symbolisiert die schwierige Lage vieler Afghanen, deren Aufnahmezusagen widerrufen wurden, während sie weiterhin Verfolgung und medizinischen Notlagen ausgesetzt sind.

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