Fluggastrechte bei Streik: Was Passagiere wissen müssen
Wichtige Fakten
- • Bei Streiks eigener Mitarbeiter können Passagiere Entschädigungen von 250-600 Euro verlangen.
- • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge von EU-Flughäfen.
- • Airlines müssen bei Verspätungen kostenlose Mahlzeiten und Telefonate anbieten.
- • Bei Flugannullierung müssen Airlines Ersatzflüge oder Hotelkosten übernehmen.
Rechte bei Flugausfällen
Bei Streiks, wie aktuell bei Lufthansa und Cityline, haben Flugreisende umfangreiche Rechte gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Diese gilt für Flüge von EU-Flughäfen und sieht pauschale Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro vor, wenn Flüge kurzfristig ausfallen, überbucht sind oder mindestens drei Stunden Verspätung haben. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab.
Ausnahmen und Pflichten
Airlines müssen nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturereignisse vorliegen, aber bei Streiks eigener Mitarbeiter besteht laut EuGH-Urteil von 2021 oft ein Anspruch. Passagiere sollten sich den Streik als Grund bestätigen lassen. Bei Verspätungen sind Airlines zu Unterstützungsleistungen wie kostenlosen Mahlzeiten verpflichtet, unabhängig von der Ursache.
Praktische Tipps
Reisende sollten Beweise wie Bestätigungen dokumentieren, Ersatztransportoptionen prüfen und Belege für Zusatzkosten aufbewahren. Bei Pauschalreisen können Ansprüche gegen Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden, da Airlines oft nicht kooperativ sind.
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