Gebäudemodernisierungsgesetz: Experten-Kritik und Klageandrohung
Wichtige Fakten
- • Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage gegen das Gesetz an.
- • Juristen sehen Verstoß gegen Klimaneutralität durch Heizungsbetrieb nach 2044.
- • Mieterbund warnt vor erheblichen Kostenrisiken für Mieter.
- • Kommunen fordern Planungssicherheit und kritisieren mögliche Doppelstrukturen.
- • Gewerkschaftsbund bezeichnet das Gesetz als bürokratisch und klimapolitisch fragwürdig.
Heftige Kritik an neuer GEG-Novelle
Im Bundestag zeichnet sich weiterer Widerstand gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) ab. In einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses übten zahlreiche Experten und Verbände massive Kritik. Besonders umstritten ist die Abschaffung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044. Rechtsanwälte und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sehen darin einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Klimaneutralität. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte daher eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Mieter- und Vermieterinteressen prallen aufeinander
Das Gesetz sorgt auch für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Der Mieterbund warnt vor erheblichen Kostenrisiken für Mieter und kritisiert die geplante Aufteilung der Mehrkosten als unzureichend. Der Eigentümerverband Haus und Grund hingegen bemängelt, dass Vermieter für den Energieverbrauch der Mieter haften sollen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet das Gesetz als klimapolitisch fragwürdig und zu bürokratisch.
Kommunen fordern Planungssicherheit
Besonders betroffen sind die Städte und Gemeinden. Sie hatten ihre Wärmeplanung auf einen Ausstieg aus Öl und Gas ausgerichtet und müssten nun unter Umständen parallele Netze betreiben. Sie fordern klare Planungssicherheit und eine Vermeidung von Doppelstrukturen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält das Gesetz für verfassungs- und europarechtskonform. Da sich das GEG noch im parlamentarischen Verfahren befindet, sind Nachbesserungen wahrscheinlich.
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