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Politik 06.02.2026, 16:20 Aktualisiert: 06.02.2026, 23:04

Verwaltungsgericht lehnt erneut Eilantrag gegen Ministerpräsident Günther ab

Ein Eilantrag des Onlineportals Nius gegen Ministerpräsident Daniel Günther wurde abgelehnt.

Wichtige Fakten

  • Ein Eilantrag des Onlineportals Nius gegen Ministerpräsident Daniel Günther wurde abgelehnt.
  • Günther trat in der Talkshow bei Markus Lanz am 7. Januar 2026 auf.
  • Das Verwaltungsgericht urteilte, Günther habe in seiner Rolle als CDU-Politiker und nicht als Ministerpräsident gesprochen.
  • Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts betonen die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern, die hier nicht verletzt wurde.
  • Nius kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
  • Unabhängig vom Eilantrag läuft das Hauptsacheverfahren weiter.
  • Das Neutralitätsgebot leitet sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien ab.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat erneut den Eilantrag des Onlineportals Nius abgelehnt, der sich gegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther in der Talkshow Markus Lanz richtete. Das Gericht entschied, dass Günther in seiner Funktion als CDU-Parteipolitiker sprach, nicht als Ministerpräsident. Diese Entscheidung beruht auf der Unterscheidung der Rollen und den allgemeinen Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern. Diese Grundsätze gelten für Äußerungen während eines Talkshow-Auftritts, wo ein Amtsträger üblicherweise als Parteipolitiker und nicht als Regierungsmitglied betrachtet wird. Nius hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus läuft das Hauptsacheverfahren weiter, wobei eine abschließende Entscheidung möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden könnte.

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