Teilen:
Gericht entscheidet zugunsten von Ministerpräsident Günther in Eilverfahren
Ein Eilantrag des Onlineportals Nius gegen Daniel Günther wurde abgelehnt.
Wichtige Fakten
- • Ein Eilantrag des Onlineportals Nius gegen Daniel Günther wurde abgelehnt.
- • Günther trat in der Talkshow bei Markus Lanz am 7. Januar 2026 auf.
- • Die rechtliche Unterscheidung lag in der Rolle als Parteipolitiker versus Ministerpräsident.
- • Das Verwaltungsgericht urteilte, dass Günther als CDU-Politiker und nicht als Ministerpräsident sprach.
- • Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts betonen die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern.
Ein Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat den Eilantrag des Onlineportals Nius gegen den Ministerpräsidenten des Bundeslandes, Daniel Günther, abgelehnt. Es ging um Äußerungen, die Günther am 7. Januar 2026 in der Talkshow Markus Lanz machte. Nius argumentierte, Günther habe gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, indem er bestimmte Aussagen tätigte. Das Gericht entschied jedoch, dass Günther in der Rolle als CDU-Parteipolitiker sprach und nicht als Regierungsmitglied. Diese Entscheidung basiert auf Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts, die eine Neutralitätspflicht in der Ausführung des Amtes vorschreiben. Dennoch erlaubt das Gesetz Parteipolitikern, sich im politischen Diskurs zu beteiligen. Die Unterscheidung zwischen Regierungsmitglied und Parteipolitiker ist entscheidend und in diesem Fall klar zugunsten Günthers festgelegt. Nius kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.