Gericht weist Trumps Klage gegen Los Angeles als „Sanctuary City“ ab
Wichtige Fakten
- • Kalifornischer Bezirksrichter weist Trump-Klage gegen L.A. ab.
- • Ordnung verbietet Nutzung von Stadtressourcen für Einwanderungsbehörden.
- • Trump-Administration darf geänderte Klage einreichen.
- • L.A. hat ähnliche Politik seit 1970er Jahren durch Sonderverordnung 40.
- • Auch Klagen gegen Boston und Chicago zuvor abgewiesen.
Rechtssieg für Los Angeles
Ein Bundesgericht in Kalifornien hat eine Klage der Trump-Administration gegen Los Angeles wegen einer kommunalen Verordnung abgewiesen, die die Zusammenarbeit der Stadt mit Bundes-Einwanderungsbehörden einschränkt. Richter Fernando Olguin vom US-Bezirksgericht für Zentralkalifornien wies das Argument der Regierung zurück, die Politik sei verfassungswidrig, erlaubte jedoch die Einreichung einer geänderten Klage. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf die Entscheidung.
Argumentation und Ziel
Die Stadt erklärte, die Verordnung diene dem Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu ermutigen, sich an die Polizei zu wenden. Der Richter stellte fest, dass die Maßnahme lediglich das Handeln städtischer Behörden regele und nicht die Bundesregierung. Die Trump-Regierung hatte argumentiert, die Stadt verstoße gegen Bundesrecht, indem sie ihre Ressourcen der Einwanderungsdurchsetzung entziehe.
Hintergrund und Präzedenzfälle
Die Klage stammt aus dem Juni des Vorjahres, Wochen nachdem Trump Truppen zur Niederschlagung von Protesten gegen Abschiebeaktionen in Los Angeles eingesetzt hatte. Ähnliche Klagen der Regierung gegen Boston und Chicago wurden ebenfalls von Bundesrichtern abgewiesen. Das Urteil bekräftigt das Prinzip der lokalen Entscheidungsfreiheit über Personaleinsatz und Ressourcen.
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