Grundgesetzänderung: Queerer Schutz in der Verfassung gefordert
Wichtige Fakten
- • Ataman fordert Bundestagsabstimmung über Grundgesetzänderung.
- • Unionsfraktionschef Frei hält Ergänzung für nicht notwendig.
- • SPD, Grüne und Linke unterstützen die Grundgesetzänderung.
- • Bundesrat hatte bereits Gesetzentwurf vorgelegt.
- • Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Debatte um Grundgesetzänderung intensiviert sich
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert eine Abstimmung im Bundestag über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes. Sie argumentiert, queere Menschen seien im Nationalsozialismus systematisch verfolgt worden und würden dennoch nicht ausdrücklich von der Verfassung geschützt. Ataman betont, dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang eine Mehrheit für den Schutz queerer Menschen wahrscheinlich ist.
Widerstand aus der Union
Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnt eine solche Verfassungsänderung ab. Er versteht den Wunsch der queeren Community zwar als symbolischen Schritt, hält ihn aber für unnötig und spricht von einer möglichen 'Überfrachtung' der Verfassung. Ataman kritisiert diese Haltung und verweist auf die reale Diskriminierung, die viele Menschen tagtäglich erfahren.
Gesetzgebungsverfahren und politische Unterstützung
Der Bundesrat hatte bereits im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Die Bundesregierung hat den Vorstoß zur Kenntnis genommen, aber die Entscheidung dem Bundestag überlassen. Für eine Änderung wären eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern erforderlich. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD haben sich SPD, Grüne und Linke für die Grundgesetzänderung ausgesprochen.
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