Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah erlassen
Wichtige Fakten
- • Haftbefehl ergangen wegen offener Prozesskosten von rund 300 Euro.
- • Streit wegen Böhmermann-Aussage über angebliche Champagnerbestellung.
- • Landgericht Düsseldorf wies Unterlassungsklage zuvor ab.
- • Krah behauptet, Prozesskosten bereits im Januar gezahlt zu haben.
- • AfD-Abgeordneter muss möglicherweise Immunität aufgehoben werden.
Haftbefehl und Rechtsstreit
Das Amtsgericht Chemnitz hat Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Dies geschah im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um Äußerungen von Jan Böhmermann bezüglich des Münchner Oktoberfests, bei denen es um angebliche 200 Flaschen Champagner ging. Der Rechtsstreit zog sich über Monate hin und wurde vom Gericht entschieden.
Prüfung der weiteren Schritte
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wird aktuell geprüft, ob Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter für die Vollstreckung des Haftbefehls aufgehoben werden muss. Die Behörden stehen in engem Austausch, um das weitere Vorgehen zu klären.
Forderungen und fehlendes Erscheinen
Ursprünglich bestanden Forderungen über knapp 5.300 Euro, von denen rund 300 Euro noch offen waren. Krah zu einem Gerichtstermin im letzten Monat nicht erschienen, was den Prozess weiter verzögerte. Diese Eskalation erfolgte laut Spiegel, nachdem erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durch Böhmermann stattfanden.
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