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Gesellschaft 12.02.2026, 09:12

Karneval und Recht: Was erlaubt ist und was nicht

Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage, Urlaub muss beantragt werden.

Wichtige Fakten

  • Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage, Urlaub muss beantragt werden.
  • Kostüme dürfen Uniformen nicht täuschend echt nachahmen oder Hoheitssiegel tragen.
  • Im Straßenverkehr muss das Gesicht erkennbar sein, Alkohol ab 0,3 Promille ist verboten.
  • Das Abschneiden von Krawatten ohne Einwilligung ist Sachbeschädigung und strafbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen während der Karnevalszeit

Karneval und Fasching sind keine gesetzlichen Feiertage in Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, sodass Arbeitnehmer für Feierlichkeiten Urlaub beantragen müssen, der von Arbeitgebern grundsätzlich gewährt wird, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Arbeitgeber können auch freiwillig Freizeit gewähren, was bei regelmäßiger Praxis zu einem Anspruch führen kann. Unentschuldigtes Fehlen für Karneval kann zu Abmahnungen oder Kündigungen führen.

Regeln für Kostüme und Verhalten am Arbeitsplatz und im Verkehr

Arbeitgeber dürfen über Kostüme am Arbeitsplatz entscheiden, wobei viele Unternehmen in der Karnevalszeit lockerere Regeln anwenden. Im Straßenverkehr müssen Kostüme das Sehen und Hören nicht einschränken, das Gesicht muss erkennbar sein, und Alkoholkonsum ab 0,3 Promille ist beim Führen von Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, verboten. Kostüme dürfen keine täuschend echten Uniformen oder Waffenattrappen umfassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Haftung und Schäden während Karnevalsveranstaltungen

Bei Umzügen handelt man auf eigenes Risiko, wobei allgemein bekannte Risiken wie das Werfen von Kamelle keine Haftung begründen, gezielte Aktionen jedoch als Körperverletzung gelten können. Das Abschneiden von Krawatten ohne Einwilligung ist Sachbeschädigung und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

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