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"Knockout 51" Kein Terror, Aber Kriminell
"Knockout 51" gilt laut BGH als kriminelle Vereinigung, jedoch nicht als terroristisch.
Wichtige Fakten
- • "Knockout 51" gilt laut BGH als kriminelle Vereinigung, jedoch nicht als terroristisch.
- • Mitglieder verübten Gewalttaten gegen linke Aktivisten und Polizisten.
- • Der Generalbundesanwalt hatte die Gruppe ursprünglich als terroristische Vereinigung eingestuft.
- • Das OLG Thüringen verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen, da keine Mordabsicht nachweisbar war.
- • Der BGH verlangt eine erneute Überprüfung der Strafen für drei Angeklagte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gruppe "Knockout 51", die in Eisenach-West als rechtsextreme Kiez-Patrouille auftrat, nicht als terroristische Vereinigung eingestuft, sondern als kriminelle Vereinigung bezeichnet. Die Gruppe war durch Angriffe auf linke Aktivisten und Polizisten bekannt geworden. Die Bundesanwaltschaft hatte sie zuvor als terroristisch eingestuft, weil sie geplant haben soll, politische Gegner zu töten. Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen hatte jedoch keine Mordabsicht erkennen können und verurteilte die vier Angeklagten zu Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Der BGH fordert nun eine erneute Prüfung der Strafen wegen möglicher Rechtsfehler. Drei der Angeklagten und ein mögliches schwereres Waffendelikt eines Rädelsführers müssen erneut vor Gericht verhandelt werden.
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