Neue Regeln für Lachgas und K.o.-Tropfen: Strengere Kontrollen zum Schutz vor Missbrauch
Wichtige Fakten
- • Minderjährige dürfen Lachgas nicht mehr kaufen oder besitzen.
- • Maximal zehn Lachgaskartuschen pro Kauf für Erwachsene erlaubt.
- • Verkauf über Automaten und Internet wird verboten.
- • GBL und BDO als K.o.-Tropfen werden im Handel stark eingeschränkt.
- • Das Gesetz zielt auf Missbrauch, erlaubt aber notwendige Anwendungen.
Neue Gesetzeslage
Ab Sonntag treten in Deutschland schärfere Regeln für Lachgas und sogenannte K.o.-Tropfen in Kraft, um insbesondere junge Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Straftaten zu schützen. Das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetz ändert das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Einschränkungen und Ausnahmen
Minderjährige dürfen Lachgas nicht mehr kaufen oder besitzen, der Verkauf über Automaten und im Internet ist verboten. Erwachsene können weiterhin maximal zehn Kartuschen mit je 8,4 Gramm erwerben, was an übliche Sahnekapseln angelehnt ist. Ein komplettes Verbot ist nicht möglich, da Lachgas medizinisch und in der Lebensmittelindustrie benötigt wird. Auch die Chemikalien GBL und BDO, die als K.o.-Tropfen missbraucht werden, unterliegen strengeren Handelsbeschränkungen, mit Ausnahmen für gewerbliche Nutzungen.
Hintergrund und Umsetzung
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck betonen den Schutz vor Gesundheitsrisiken und Straftaten. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Regeln, warnt aber vor Umsetzungslücken, besonders im Online-Handel, wo Kontrollen aufwendig sind.
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